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Intensivpflege

Behandlung zwischen Leben und Tod

Wenn ein Patient in einen so kritischen Zustand gerät, dass er jederzeit in Lebensgefahr schwebt, reicht ein gewöhnliches Bett im Krankenhaus nicht mehr aus. Was dann gefragt ist, nennt sich Intensivpflege. „Intensiv” heißt: Rund um die Uhr anwesend sein, Vitalfunktionen lückenlos überwachen, in Sekunden auf kleinste Veränderungen reagieren.
In welchen Fällen ist diese Art von Versorgung notwendig? Wo und wie findet sie statt? Welche Herausforderungen müssen Fachkräfte und Angehörige in diesem Zusammenhang meistern? Dieser Artikel liefert einen umfassenden Überblick.

 

Überblick

  1. Definition
  2. Typische Krankheitsbilder
  3. Formen der Intensivpflege
  4. Leistungen der Intensivpflege
  5. Katheter-Management
  6. Fachpersonal
  7. Qualitätssicherung
  8. Pflegende Angehörige
  9. Perspektiven der Intensivpflege
  10. Referenzen

Definition: Was ist Intensivpflege?

Die Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF) definiert Intensivpflege wie folgt: „Unterstützung, Übernahme und Wiederherstellung der Aktivitäten des Lebens unter Berücksichtigung der existenziellen Erfahrungen und der gesundheitlichen Biografie/Pflegeanamnese des kritisch kranken Patienten mit manifesten oder drohenden Störungen vitaler Funktionen.” (1) Dabei unterscheidet man zwischen drei Ebenen:  

 

  1. Überwachung: Permanente Beobachtung der Vitalwerte und des allgemeinen Zustands.
  2. Pflege (im engeren Sinne): Maßnahmen zur Stabilisierung, Unterstützung und Versorgung.
  3. Therapie: Interventionen, um die zugrunde liegende Erkrankung oder akute Komplikationen zu behandeln.

 

Im klinischen Kontext findet Intensivpflege auf speziell dafür ausgerichteten Stationen von Krankenhäusern statt.  
Seltener werden schwerstkranke Menschen auch zuhause, im betreuten Wohnen oder in einem Pflegeheim versorgt. In diesen Fällen spricht man von außerklinischer Intensivpflege.  
Unabhängig vom räumlichen Umfeld gilt: Intensivmedizinische Leistungen dürfen ausschließlich von examinierten Fachkräften mit entsprechender Zusatzqualifikation erbracht werden.

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Quelle: Dr. Macarena Jordan, Chile.

Typische Krankheitsbilder: Wer benötigt Intensivpflege?

Die Intensivmedizin greift ein, wenn eine Erkrankung oder Verletzung so schwerwiegend ist, dass überlebenswichtige Organsysteme überwacht, unterstützt oder zeitweise ersetzt werden müssen.

 

Im klinischen Bereich sind es vor allem akute Zustände: 

 

  • Herzinfarkt 
  • Schwere Herzrhythmusstörungen 
  • Schlaganfall 
  • Sepsis 
  • Akutes Lungenversagen (ARDS) 
  • Schwere Verbrennungen 
  • Polytraumata nach Unfällen 
  • Genesung nach großen Operationen 

 

Im außerklinischen Bereich geht es um Patienten, die aufgrund chronischer Beeinträchtigungen dauerhaft auf Intensivpflegedienste angewiesen sind. Dazu gehören beispielsweise:  

 

  • Beatmungspflichtige Erkrankungen (chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD), neuromuskuläre Erkrankungen, Folgen von Beatmungsversagen) 
  • Querschnittslähmung (Paraplegie oder Tetraplegie)  
  • Wachkoma (Apallisches Syndrom) nach Schädel-Hirn-Trauma, Schlaganfall oder Sauerstoffmangel 
  • Schwere neurologische Erkrankungen (ALS (Amyotrophe Lateralsklerose), Multiple Sklerose im Spätstadium, Parkinson) 
  • Komplexe Tumorerkrankungen  
  • Schwere Herzrhythmusstörungen  
  • Störungen des Säure-Basen-Haushalts oder schwere Stoffwechselentgleisungen 
  • Schädel-Hirn-Traumata mit dauerhaften Folgeerscheinungen 

 

Bei solchen Diagnosen kann sich der Gesundheitszustand jederzeit unvorhersehbar und rapide verschlechtern. Deshalb muss immer eine qualifizierte Pflegefachkraft verfügbar sein, um sofortige lebensrettende Maßnahmen einzuleiten.  

Formen der Intensivpflege: Stationär oder außerklinisch?

Intensivpflege lässt sich grundsätzlich in zwei große Bereiche unterteilen – je nachdem, wo Patienten behandelt werden. Dabei ist der jeweilige Pflegegrad ein entscheidender Faktor.  


Klinische Intensivpflege 

Intensivstationen in Krankenhäusern sind speziell darauf ausgerichtet, Patienten in akuten Krisen oder nach großen Operationen zu versorgen. Die Ausstattung umfasst unter anderem: 

 

  • Zentraler Arbeitsplatz mit Sicht auf alle Patienten  
  • Notfallräume mit Intubations-, Beatmungs- und Defibrillationsgeräten 
  • Einbettzimmer für Schwerst- und Palliativkranke  

 

Ein Intensivpatient benötigt etwa 20-25 Quadratmeter Grundfläche, 16-20 Steckdosen sowie mehrere Sauerstoff-, Druckluft- und Vakuumanschlüsse. Die Personalgrenzen sind gesetzlich vom Bundesministerium für Gesundheit festgeschrieben: Maximal 2,5 Patienten für eine Pflegekraft tagsüber und maximal 3,5 Patienten pro Pflegekraft in der Nachtschicht.  

 

Es gibt sowohl fachspezifische als auch interdisziplinäre Intensivstationen.  

 

  • Fachspezifische Stationen behandeln Patienten in Bereichen wie Herzchirurgie, Neurochirurgie oder Neonatologie (Früh- und Neugeborene).
  • Interdisziplinäre Intensivstationen nehmen Patienten aus verschiedenen Fachbereichen auf, was bei kleineren Krankenhäusern der Regelfall ist.

 

Zusätzlich gibt es in vielen Einrichtungen eine sogenannte Intermediate-Care-Station (IMC) für Patienten mit erhöhtem, aber nicht intensivem Überwachungsbedarf.  

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Intensivpflege in Pflegeheimen oder Wohngemeinschaften ermöglicht eine wohnlichere Atmosphäre als im Krankenhaus. Souce: Canva

Außerklinische Intensivpflege 

Laut § 37c des Fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V) haben Patienten Anspruch auf außerklinische Intensivpflege, „wenn die ständige Anwesenheit einer geeigneten Pflegefachperson zur individuellen Kontrolle und Einsatzbereitschaft” erforderlich ist. Auf dieser Grundlage können schwerstkranke Menschen, die nicht zwingend auf stationäre Behandlung angewiesen sind, auch außerhalb des Krankenhauses versorgt werden. Dabei unterscheidet man zwischen diversen Modellen:  

 

  • Intensivpflege zu Hause ist die aufwändigste bzw. individuellste Variante: Eine examinierte Pflegefachkraft kümmert sich ausschließlich um einen Patienten in seinem privaten Wohnumfeld. Die Vorteile dieser 1:1-Versorgung liegen auf der Hand: Betroffene bleiben in ihrer vertrauten Umgebung und behalten ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Das setzt allerdings eine passende Wohnsituation voraus: Barrierefrei mit ausreichend Platz für Personal, Geräte und Hilfsmittel.  
  • Intensivpflege in Wohngemeinschaften bedeutet, dass mehrere Patienten rund um die Uhr von einem professionellen Team betreut werden. Beatmungs-WGs (z. B. für Menschen mit schweren Lungenerkrankungen) ermöglichen eine familiäre Atmosphäre und fördern gleichzeitig soziale Kontakte. Für viele Betroffene ist das ein Kompromiss, wenn die eigene Wohnung nicht die notwendigen Voraussetzungen erfüllt.
  • Intensivpflege in Pflegeeinrichtungen bietet eine Kombination aus medizinischer Versorgung, therapeutischen Maßnahmen und sozialer Betreuung. Viele Seniorenheime haben einen speziell darauf ausgerichteten Bereich. Auch hier ist ein Team aus Fachkräften rund um die Uhr verfügbar, allerdings mit weniger Zeit pro Patient als in Wohngemeinschaften oder zu Hause.   
Versorgungsform Pflegeschlüssel Vorteile Besonderheiten
Klinische Intensivstation  1:2,5 (Tag)
1:3,5 (Nacht)
Maximale medizinische Versorgung  Für akute Krisen und postoperative Versorgung 
Häusliche Intensivpflege  1:1  Vertrautes Umfeld, maximale Individualität  Wohnung muss geeignet sein 
Intensivpflege-WG  1:1 bis 1:2  Soziale Kontakte, häusliche Atmosphäre  Speziell bei Beatmung möglich 
Pflegeheim mit Intensivpflegebereich  1:3 oder mehr Rundum-Versorgung, multiprofessionelles Team  Weniger individuell 

Voraussetzungen für außerklinische Intensivpflege 

Der Anspruch auf außerklinische Intensivpflege für gesetzlich Versicherte ist in § 37c SGB V geregelt. Damit die Versorgung genehmigt und finanziert werden kann, müssen diverse medizinische Voraussetzungen erfüllt sein: 

 

  • Schwerwiegende Erkrankung mit kontinuierlichem Überwachungsbedarf durch speziell geschultes Pflegepersonal 
  • Erhöhtes Risiko für akute, lebensbedrohliche Zustände, die eine sofortige Reaktion erfordern 
  • Ständige Interventionsbereitschaft, da lebensrettende Maßnahmen jederzeit erforderlich sein können 
  • Pflegebedürftigkeit, die eine eigenständige Durchführung der notwendigen Maßnahmen durch den Betroffenen ausschließt 

 

Die außerklinische Intensivpflege erfordert zwingend eine ärztliche Verordnung. Diese kann von spezialisierten Fachärzten ausgestellt werden, oder von Hausärzten, die über eine entsprechende Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung und die notwendigen Fachkenntnisse verfügen. Das Krankenhaus kann im Entlassmanagement außerklinische Intensivpflege für bis zu sieben Kalendertage nach der Entlassung verordnen, um die Übergangsversorgung sicherzustellen.
Zusätzlich müssen eine Potenzialerhebung und ein individueller Behandlungsplan vorgelegt werden. Die Krankenkasse prüft den Antrag in Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst (MD). Wird die medizinische Notwendigkeit festgestellt, sind die Krankenkassen zur Leistung verpflichtet und müssen innerhalb von drei Wochen eine Entscheidung treffen.

 

Wenn Intensivpflege zu Hause stattfinden soll, müssen bestimmte Anforderungen an die Wohnsituation erfüllt sein: 

 

  • Die Wohnung sollte barrierefrei gestaltet oder entsprechend angepasst werden.  
  • Es muss ausreichend Platz für Pflegehilfsmittel (Pflegebett, Rollstuhl, Absauggeräte, ggf. Beatmungsmaschine) sowie für das Pflegepersonal geben.  
  • Für medizinische Geräte müssen ausreichend Steckdosen und ggf. Sonderanschlüsse vorhanden sein.  
  • In vielen Fällen sind Umbaumaßnahmen notwendig, die über die Pflegekasse bezuschusst werden können.

 


Intensivpflegedienst: Welcher ist der richtige?

Die Wahl des Pflegedienstes ist eine der wichtigsten Entscheidungen, die Betroffene und ihre Angehörigen treffen müssen. Da die Qualitätsansprüche der einzelnen Anbieter teilweise stark variieren, lohnt sich ein sorgfältiger Vergleich.  
Folgende Kernleistungen sollten auf jeden Fall abgedeckt sein:  

 

  • Rund-um-die-Uhr-Überwachung der Vitalfunktionen mit Möglichkeit zur sofortigen Intervention (inkl. Reanimation) 
  • Sachgerechter Umgang mit allen erforderlichen Medizingeräten: Beatmungsgeräte, Überwachungsmonitore, Infusions- und Spritzenpumpen, Dialysegeräte 
  • Kompetente Pflege bei Tracheostoma inklusive endotrachealem Absaugen und Kanülenwechsel 
  • Beatmungspflege (invasiv und nicht-invasiv) 
  • Versorgung von zentralvenösen Kathetern und Portsystemen 
  • Enterale und parenterale Ernährung 
  • Kompetenz im Umgang mit Schmerztherapie und Palliativ-Versorgung 
  • Nachweis über dreijährige Grundausbildung und ggf. entsprechende Fachweiterbildung für alle eingesetzten Pflegekräfte 
  • Regelmäßige, nachweisbare Fortbildungen des Personals 

 

Bevor Sie einen Anbieter kontaktieren, sollten Sie sich zunächst an die eigene Krankenkasse wenden. Gesetzlich Versicherte haben nur Anspruch auf Leistungen von Pflegediensten, die einen Versorgungsvertrag mit ihrer Krankenkasse abgeschlossen haben. Dementsprechend kann der Versicherer einen passenden Intensivpflegedienst empfehlen. Außerdem können Pflegestützpunkte, der Sozialdienst des Krankenhauses (insbesondere beim Entlassmanagement) und spezialisierte Beratungsorganisationen bei der Anbietersuche helfen.  
Leistungserbringer der außerklinischen Intensivpflege unterliegen einer regelmäßigen Qualitätsprüfung durch den Medizinischen Dienst. Die Richtlinien für häusliche Krankenpflege und außerklinische Intensivpflege (QPR-HKP und AKI) legen die Prüfkriterien verbindlich fest. Ergebnisse dieser Prüfungen können bei der Auswahl ebenfalls zurate gezogen werden.

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Die Intensivpflege beruht auf einem hochkomplexen Zusammenspiel von Geräten, die die Vitalfunktionen des Patienten aufrechterhalten. Quelle: Canva

Finanzierung: Wer zahlt die außerklinische Intensivpflege?

Eine 24h-Versorgung ist mit enormen Kosten verbunden. Wer diese Kosten trägt (und zu welchen Anteilen), hängt von verschiedenen Faktoren ab.  


Leistungen der Krankenversicherung (SGB V) 

Die medizinische Behandlungspflege wird von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Dazu gehören beispielsweise: 

 

  • Überwachung der Beatmung 
  • Absaugen bei Patienten mit Tracheostoma  
  • Wundversorgung  

 

Idealerweise erkennt die Kasse bis zu 21 Stunden pro Tag als häusliche Krankenpflege an.
Das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG) hat die rechtliche Grundlage der außerklinischen Intensivpflege 2020 neu geregelt. Mit dem neuen § 37c SGB V wurde die außerklinische Intensivpflege als eigenständige Versorgungsform aus der allgemeinen häuslichen Krankenpflege herausgelöst. Diese Änderung soll: 

 

  • die Qualität der Versorgung verbessern 
  • Missbrauch verhindern 
  • dazu anregen, Beatmungszeiten zu reduzieren und eine Entwöhnung von der Beatmung anzustreben.

 

Für Patienten in vollstationären Pflegeeinrichtungen hat das GKV-IPReG eine bedeutende Entlastung ermöglicht: Diese müssen nun neben der gesetzlichen Zuzahlung keinen weiteren Eigenanteil mehr aufbringen. Die Kosten werden in Abstimmung mit der Pflegekasse vollständig von der Krankenversicherung übernommen.


Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI) 

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Grundpflege sowie hauswirtschaftliche Leistungen. Die Grundpflegezeiten werden nach aktueller Rechtsprechung zu 50 Prozent von der Krankenversicherung und zu 50 Prozent von der Pflegeversicherung finanziert. Der Kostenverteilungsschlüssel richtet sich nach dem Pflegegrad des Patienten.
Darüber hinaus können Angehörige und Betroffene Leistungen wie den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI oder Leistungen für Wohngruppen nach § 38a SGB XI beantragen. Auch ein Antrag auf Zuzahlungsbefreiung wegen chronischer Erkrankung gemäß § 62 SGB V wird empfohlen, um die finanzielle Belastung durch benötigte Hilfsmittel und Pflegediensteinsätze zu reduzieren.


Sonstige Finanzierungsquellen 

Wenn die Intensivpflegebedürftigkeit als Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufserkrankung entstanden ist, übernimmt die zuständige Berufsgenossenschaft (BG) oder Unfallkasse die Kosten der Versorgung. Bei Unfällen, die auf einem Verschulden Dritter basieren, kann auch eine Haftpflichtversicherung greifen.
Die genaue Höhe der Kosten für die außerklinische Intensivpflege lässt sich nicht pauschal benennen. Die Stundensätze variieren je nach Krankenkasse, Bundesland und individuell ausgehandelten Verträgen zwischen Pflegedienst und Versicherung. Grundsätzlich können erhebliche individuelle Zuzahlungen entstehen, beispielsweise für Wohnkosten in einer Intensivpflege-WG, hauswirtschaftliche Leistungen oder spezielle Pflegehilfsmittel.

Kostenfaktor Kostenträger
Medizinische Behandlungspflege (z. B. Beatmungsüberwachung, Absaugen, Wundversorgung)  Krankenversicherung (SGB V, § 37c) 
Grundpflege (Körperhygiene, Lagerung etc.)  50 % Krankenkasse, 50 % Pflegekasse 
Hauswirtschaftliche Versorgung  Pflegeversicherung (SGB XI) 
Kosten in vollstationärer Pflegeeinrichtung (seit GKV-IPReG)  Vollständig Krankenversicherung, kein Eigenanteil 
Wohnkosten in Intensivpflege-WG  Eigenanteil (teilweise Pflegekassenzuschuss möglich) 
Pflegehilfsmittel (Verbrauchsmaterial)  Kranken- oder Pflegeversicherung je nach Hilfsmittel
Arbeitsunfall/Berufserkrankung  Berufsgenossenschaft/Unfallkasse

Leistungen der Intensivpflege

Wenn jede Minute oder sogar Sekunde zählt, kann schon ein einzelner Handgriff über Leben und Tod entscheiden. Die Intensivmedizin ist ein hochkomplexes System aus Maßnahmen, die präzise ineinandergreifen und exakt auf die jeweilige Situation abgestimmt sein müssen. Welche Aufgaben dabei im Detail übernommen werden (können) und wie sie zusammenwirken, zeigt der folgende Überblick.


Monitoring 

Die permanente Überwachung der Vitalfunktionen steht im Zentrum jeder intensivpflegerischen Tätigkeit. Hierzu gehört die kontinuierliche Kontrolle von: 

 

  • Herzfrequenz 
  • Blutdruck 
  • Atemfrequenz 
  • Sauerstoffsättigung 
  • Körpertemperatur 

 

Ebenso müssen Organe bzw. Organsysteme beobachtet werden:  

 

  • Herz und Kreislauf 
  • Lunge und Atmung 
  • Nieren und Ausscheidung 
  • Neurologie (Bewusstseinslage, Reflexe)  
  • Körpertemperaturregulation 

 

Mithilfe von Monitoren, die diese Werte lückenlos aufzeichnen, können Pflegekräfte Veränderungen sofort erkennen und gegensteuern. Wenn sich ein Zustand verschlechtert, gehört die Verabreichung von kreislaufwirksamen Medikamenten ebenso zu den unmittelbaren Aufgaben wie Reanimation. Intensivpflegekräfte greifen bei Bedarf selbstständig ein, um den Patienten so lange zu stabilisieren, bis der/die zuständige Arzt/Ärztin übernehmen kann.  


Beatmungs- und Tracheostomapflege

Patienten, die nicht selbständig atmen können, werden entweder nicht-invasiv (über eine Maske) oder invasiv (über einen Tubus oder eine Trachealkanüle durch ein Dilatations- oder operativ angelegtes Tracheostoma) beatmet.
Die Pflege des Tracheostomas erfordert besondere Sorgfalt und regelmäßige Intervention: Das Trachealsekret muss regelmäßig und fachgerecht abgesaugt werden, damit der Betroffene atmen kann. Die Trachealkanüle selbst muss gepflegt und in regelmäßigen Abständen gewechselt werden. Pflegekräfte müssen außerdem die Beatmungsmaschine überwachen und bedienen können, auf Alarme reagieren und Störungen beheben. Vor allem im außerklinischen Bereich spielt die Fähigkeit zur eigenständigen technischen Problemlösung eine entscheidende Rolle, da kein sofortiger ärztlicher Rückhalt (so wie auf Intensivstationen) zur Verfügung steht.

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Die Beatming ist eine von vielen Maßnahmen, die für Patienten auf der Intensivstation überlebenswichtig sind. Quelle: Canva

Behandlungspflege 

Behandlungspflege bedeutet, Medikamente zu verabreichen und ihre Wirkung zu beobachten. Dazu übernehmen Pflegekräfte eine Vielzahl an Aufgaben: 

 

  • Infusions- und Spritzenpumpen (Perfusoren) bedienen 
  • Intravenöse und zentralvenöse Zugänge versorgen 
  • Magensonden anlegen  
  • Ernährung überwachen (entweder enteral via Sonde oder parenteral über eine Vene) 
  • Ein- und Ausfuhr von Flüssigkeiten kontrollieren 
  • Verbandwechsel durchführen  
  • Bei kleineren Eingriffen assistieren (z. B. Bronchoskopie oder Anlage eines zentralvenösen Katheters).  

 

Grundpflege  

Neben hochmedizinischen Leistungen ist auch die klassische Grundversorgung Teil der Intensivpflege:  

 

  • Körperhygiene 
  • Mundpflege 
  • Lagerung und Positionierung des Patienten 
  • Dekubitusprophylaxe (Maßnahmen, um Schädigungen des Gewebes durch dauerhaftes Liegen vorzubeugen) 
    aktivierende Mobilisation (wo möglich) 

 

Darüber hinaus kommen Konzepte wie Kinästhetik, Basale Stimulation oder Bobath zum Einsatz, um vorhandene Fähigkeiten bzw. das allgemeine Wohlbefinden der Patienten zu fördern.


Psychosoziale Betreuung 

Intensivpflege beschränkt sich nicht auf die körperliche Versorgung. Patienten und Angehörige sind durch die extremen Ausnahmesituationen auch psychisch stark belastet. Eine gute Pflegekraft muss das Gefühl vermitteln, dass nicht die Geräte, sondern der Mensch im Mittelpunkt steht.
Die empathische Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen und ihrer Angehörigen sind feste Bestandteile des Aufgabenprofils. Dabei erhalten Pflegekräfte Unterstützung durch Teambesprechungen und die Koordination mit anderen Fachbereichen (Fachärzte, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten etc.) 

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Antimikrobielle Locklösungen schützen Intensivpatienten vor katheterassoziierten Komplikationen. Quelle: TauroPharm

Katheter-Management in der Intensivpflege

Für Menschen, deren Leben ohnehin am seidenen Faden hängt, kann jedes unvorhergesehenes Ereignis ein Todesurteil sein. Um Patienten vor Komplikationen zu schützen, müssen zahlreiche präventive Maßnahmen getroffen werden. Das gilt insbesondere für zentralvenöse Zugänge (Katheter und Ports): Diese Zugänge ermöglichen einerseits lebensnotwendige Behandlungen, z. B. parenterale Ernährung oder Hämodialyse. Wenn sie eine Infektion auslösen, können sie jedoch schnell zur lebensgefährlichen Bedrohung werden. Um das zu verhindern, müssen in der Intensivmedizin strengste Hygieneprotokolle eingehalten werden. Experten empfehlen dazu: 

 

  • Prophylaktisches Blocken mit einer Taurolidin-haltigen Locklösung, sobald der Zugang gelegt wurde. (Die Tatsache, dass sich Biofilm bereits 24 Stunden nach der Implantation bildet, legt einen möglichst frühzeitigen Schutz mit einer antimikrobiellen Substanz nahe.) (2,3) 
  • Pulsatiles Spülen mit Kochsalz vor und nach jeder Behandlung: 10 Bolusdosen à 1 ml mit einem Zeitabstand von 0,4 Sekunden zwischen zwei Bolusdosen. (4,5) 
  • Manche Patienten neigen zu Okklusion, was zu Funktionsstörungen des Katheters führen kann. In diesen Fällen eignen sich Locklösungen mit einem Antikoagulanz (TauroLock™, TauroLock™-HEP100) oder Thrombolytikum (TauroLock™-U25.000). (6)

 

Die Wirksamkeit von Taurolidin-basierten Locklösungen in der Intensivpflege wurde in mehreren klinischen Studien bestätigt.

 

  • Eine Studie, die auf einer internationalen Konferenz für Intensivpflege (CRRT) 2014 vorgestellt wurde, untersuchte die Wirkung von TauroLock™ (Taurolidin + 4 % Citrat) bei kritisch erkrankten Patienten. Im Vergleich zu Heparin führte TauroLock™ zu „signifikant weniger CRBSI-Episoden und CRBSI-assoziierten Todesfällen”. (7)  
  • Eine retrospektive Studie aus Italien berichtete, dass 2 % Taurolidin erfolgreich zur Prävention und Behandlung von katheterabhängigen Blutstrominfektionen bei Frühgeborenen eingesetzt wurde. (8) 
  • Ebenso erwies sich TauroLock™ in einer randomisierten Studie aus Polen als „sicher und effektiv” in der Infektionsprävention bei kleinen Kindern. (9)  

Qualitätssicherung in der Intensivpflege

Wenn Menschenleben auf dem Spiel stehen, gibt es keinen Spielraum für Fehler. Im klinischen Bereich wird die Qualität der intensivmedizinischen Versorgung durch Indikatoren wie Mortalitätsrate, Infektionsrate, Komplikationsrate und die subjektive Zufriedenheit der Patienten gemessen. Im außerklinischen Bereich prüft der Medizinische Dienst (MD) regelmäßig die Leistungserbringer auf Basis der Qualitätsprüfungsrichtlinien für häusliche Krankenpflege und außerklinische Intensivpflege (QPR-HKP und AKI).


Qualität umfasst in diesem Kontext drei Dimensionen, die alle gleichermaßen berücksichtigt werden müssen:  

 

  1. Struktur (z. B. Qualifikation und Anzahl der Mitarbeiter, technische Ausstattung) 
  2. Prozess (z. B. Anwendung von Standards und Verfahrensanweisungen, Art der pflegerischen Interventionen)  
  3. Ergebnis (z. B. Wohlbefinden des Patienten, Komplikationsrate, Mortalitätsrate) 

 

Die Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege (DGF) und die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) haben Empfehlungen für Qualitätsstandards in der Intensivpflege herausgegeben. Sie fordern unter anderem: 

  • Mindestquote an Personal mit Fachweiterbildungen auf deutschen Intensivstationen  
  • Verbindlich festgeschriebene Vorbehaltsaufgaben für Fachkrankenpflegende 

 

Auch die sorgfältige Dokumentation ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Qualitätsmanagements. Sie dient unter anderem dazu, alle Beteiligten rechtlich abzusichern und Behandlungsentscheidungen nachvollziehbar zu machen. Im Idealfall erfolgt die Dokumentation EDV-gestützt und deckt Pflegeprozess, Vitaldaten, Medikation und Verlaufsbeobachtungen vollständig ab.

Fachkräfte in der Intensivpflege

Die Intensivmedizin verlangt Höchstleistungen vom Pflegepersonal. Dazu braucht es spezifisches Fachwissen, technisches Know-how und nicht zuletzt persönliche Kompetenzen. Grundvoraussetzung ist eine dreijährige, staatlich anerkannte Ausbildung zur examinierten Pflegefachkraft. Auf dieser Basis können weitere fachspezifische Qualifikationen erworben werden: 

 

  • Jährliche Fortbildungen für außerklinische Intensivpflege: Zu den Pflichtthemen zählen unter anderem Reanimation, Beatmung und Erste Hilfe.
  • Zweijährige berufsbegleitende Fachweiterbildung zum „Fachgesundheits- und Krankenpfleger für Anästhesie und Intensivpflege“: 780 Stunden theoretischer Unterricht plus 1.800 Stunden praktische Ausbildung auf Intensivstationen, in der häuslichen Intensivpflege oder in der Heimbeatmung. Die Weiterbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab.
  • Spezialisierte Weiterbildungen: Fachkraft für außerklinische Intensivpflege und Heimbeatmung, Fachkraft für Schwerstpflege und Gerontopsychiatrie.

 

Der Umgang mit lebensbedrohlichen Situationen verlangt außerdem ein hohes Maß an Stressresistenz und emotionaler Stabilität. Gleichzeitig ist Empathie gefragt da Intensivpflegekräfte tagtäglich Menschen in physischen und psychischen Ausnahmezuständen begleiten.   

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Emotionale Unterstützung ist auf der Intensivstation sowohl für Patienten als auch Angehörige entscheidend. Quelle: Canva

Angehörige in der Intensivpflege

Wenn ein Mensch auf Intensivpflege angewiesen ist, sehen sich Familienmitglieder mit immensen Herausforderungen konfrontiert – psychisch und organisatorisch, manchmal auch körperlich und finanziell. Betroffene müssen sich in kurzer Zeit auf eine komplexe und komplett neue Situation einstellen, oft ohne Vorerfahrung und in einem emotionalen Ausnahmezustand. Im außerklinischen Bereich übernehmen viele Angehörige langfristig einen Teil der Grundversorgung. Für diese Betroffenen ist die Belastung besonders hoch:  

 

  • Pflegenden Angehörigen bleibt oft wenig Zeit für Hobbies oder soziale Kontakte. (10) 
  • Viele können ihrer beruflichen Tätigkeit nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr nachgehen. Dadurch sinkt das Einkommen, während gleichzeitig zusätzliche Ausgaben für Transportfahrten, Pflegehilfsmittel etc. anfallen. So kann die Intensivpflege schnell zu einer Bedrohung für die wirtschaftliche Existenz werden. (11) 
  • Es überrascht daher kaum, dass pflegende Angehörige vermehrt unter psychischen Erkrankungen wie Depressionen oder Angststörungen leiden. (12)
  • Hinzu kommt ein erhöhtes Risiko für körperliche Beschwerden wie beispielsweise Rückenschmerzen durch häufiges Heben des Patienten oder Migräne aufgrund von chronischem Stress.  

Aber diese Last müssen und sollten Angehörige nicht alleine tragen. Unterstützung gibt es an verschiedenen Stellen: 

  • Im Krankenhaus übernimmt der Kliniksozialdienst eine wichtige Lotsenfunktion. Er hilft beim Entlassmanagement oder bei Antragstellungen und vermittelt geeignete Pflegedienste oder Einrichtungen.  
  • Pflegende Angehörige, die selbst einen Teil der Grundversorgung stemmen, können Schulungen durch den Intensivpflegedienst in Anspruch nehmen. Dabei gilt jedoch immer: Medizinisch hochkomplexe Maßnahmen dürfen ausschließlich von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden.

 

Die Krankenversicherung sollte so früh wie möglich in die Planung einbezogen werden, bereits vor der Entlassung aus der stationären Behandlung. Ein enger Dialog mit Krankenkasse, Sozialdienst und Pflegedienstanbietern kann die organisatorischen Abläufe erheblich erleichtert bzw. beschleunigen.  

Perspektiven der Intensivpflege

Die Intensivpflege steht heute vor enormen strukturellen und gesellschaftlichen Herausforderungen. Der demografische Wandel führt dazu, dass der Anteil älterer und multimorbider Menschen in der Bevölkerung stetig wächst. Damit steigt auch der Bedarf an hochqualifizierter intensivmedizinischer Versorgung. Gleichzeitig verschärft sich der Fachkräftemangel – ein Problem, das in der Intensivpflege besonders spürbar ist.
Die Arbeitsbedingungen sind anspruchsvoll: Schichtdienst, emotionale ebenso wie körperliche Belastung und permanenter Stress können auf Dauer zu Erschöpfung und Burnout führen. Um qualifiziertes Personal in diesem Bereich zu halten, müssen Träger und Gesundheitspolitik in bessere Arbeitsbedingungen, angemessene Vergütung und psychologische Unterstützungsangebote für das Pflegepersonal investieren.
Technologische Entwicklungen – von der Telemedizin über verbesserte Beatmungsgeräte bis hin zu KI-gestützten Monitoring-Systemen – bieten neue Möglichkeiten für Qualität und Effizienz in der Intensivpflege. Die Digitalisierung der Pflegedokumentation, vernetzte Medizingeräte und Fernüberwachungssysteme können Fachkräfte entlasten und die Sicherheit von Patienten erhöhen. Gleichzeitig stellen diese Entwicklungen neue Anforderungen an die Fort- und Weiterbildung des Pflegepersonals.
Die gesellschaftliche Diskussion über die Ressourcenallokation in der Intensivmedizin – besonders während der Pandemie ab 2020 – hat die Optimierungspotenziale einmal mehr verdeutlicht. Dabei geht es nicht nur um die individuelle Versorgungsqualität, sondern auch um die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems als Ganzes.
Das GKV-IPReG hat einen wichtigen Schritt hin zu mehr Transparenz und Selbstbestimmung für Patienten geleistet. Dennoch bleibt vieles zu tun: Der Fachkräftemangel, die Arbeitsbedingungen im Pflegesektor und die komplexe Bürokratie stellen nach wie vor große Hürden dar. Für Betroffene und ihre Angehörigen ist es daher besonders wichtig, sich frühzeitig zu informieren, alle verfügbaren Beratungsangebote zu nutzen und die eigenen Rechte konsequent einzufordern.

Referenzen

  1. Kaltwasser et al. eMedpedia. Springer Medizin. DOI: 10.1007%2F978-3-642-54675-4_5
  2. Labriola et al. J Vasc Access 2017. DOI: 10.5301/jva.5000681  
  3. Daoud et al. Nutrients 2020. DOI: 10.3390/nu12020439  
  4. Nickel et al. J Infus Nurs 2024. DOI: 10.1097/NAN.0000000000000532   
  5. Goossens. Nurs Res Pract 2015:2015:985686. DOI: 10.1155/2015/985686  
  6. Pittiruti et al. J Vasc Access 2016. DOI: 10.5301/jva.5000576  
  7. Saxena et al. Präsentation auf der „International Conference on Awareness in Critical Care” (CRRT) 2014.  
  8. Savarese et al. J Hosp Infect 2024. DOI: 10.1016/j.jhin.2023.11.003  
  9. Łyszkowska et al. J Hosp Infect 2019. DOI: 10.1016/j.jhin.2019.04.022  
  10. Jeppesen et al. JPEN J Parenter Enteral Nutr 2022. DOI: 10.1002/jpen.2248  
  11. French et al. Clin Nutr 2022. DOI: 10.1016/j.clnu.2021.12.030  
  12. Santarpia et al. Nutrients 2024. DOI: 10.3390/nu16081168  

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch einen Arzt oder eine Pflegefachkraft. Bei konkreten Fragen zur Versorgung wenden Sie sich bitte an Ihre Kranken- und Pflegekasse, an Pflegestützpunkte oder an spezialisierte Intensivpflegedienste.

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